Das Dach ist Teil der Gebäudehülle — und damit genauso förderfähig wie die Fassade. Hier stehen die Programme 2026 fürs Dach, was sie bringen und in welcher Reihenfolge Sie beantragen, damit die Förderung nicht verfällt.
Kurz erklärt Für die Dachsanierung greifen 2026 dieselben drei Wege wie bei der Fassade: KfW 261 (bis zu 45 % Tilgungszuschuss zum Effizienzhaus), die BAFA-Einzelmaßnahme BEG EM (15 % auf die Gebäudehülle plus 5 % iSFP-Bonus) und der Steuerbonus §35c EStG (20 % über drei Jahre). Voraussetzung ist ein förderfähiger Dämmstandard (U-Wert). Der Antrag muss vor Baubeginn gestellt werden.
Förderwege fürs Dach 2026
Weil das Dach zur Gebäudehülle gehört, gelten dieselben Programme wie für die Fassade — sofern der Dämmstandard stimmt. Das sind die drei Wege (Stand 2026, Richtwerte):
bis 45 %KfW 261 Tilgungszuschuss zum Effizienzhaus
15 + 5 %BAFA BEG EM Gebäudehülle + iSFP-Bonus
20 %Steuerbonus §35c EStG über 3 Jahre
Voraussetzung: der Dämmstandard des Dachs
Anders als bei einer reinen Neueindeckung greift die energetische Förderung nur, wenn das Dach einen geforderten U-Wert erreicht. Das gelingt über die Dämmung des Dachaufbaus:
Aufsparrendämmung: Dämmung oberhalb der Sparren — bester U-Wert, ideal bei ohnehin neuer Eindeckung.
Zwischen-/Untersparrendämmung: wenn das Dach von innen gedämmt wird, ohne die Eindeckung zu öffnen.
U-Wert-Nachweis: die geforderte Dämmdicke ist Voraussetzung für BAFA/KfW — die Fachunternehmererklärung belegt sie.
Nur neu eindecken ohne Dämmung ist in der Regel nicht energetisch förderfähig.
Antragsreihenfolge — Frist vor Baubeginn
Auch beim Dach gilt: erst Antrag, dann bauen. So läuft es richtig:
1. Energieberatung / iSFP — sichert den 5-%-Bonus und legt den Dämmstandard fest.
2. Antrag stellen (BAFA-Zuschuss oder KfW über die Bank) — vor Auftragsvergabe und Baubeginn.
3. Zusage abwarten, erst dann Auftrag erteilen und bauen.
4. Nachweise einreichen (Fachunternehmererklärung, Rechnungen) — dann fließt der Zuschuss.
Dach, Photovoltaik und Förderung zusammen denken
Wenn das Dach ohnehin saniert wird, lohnt der Blick auf Photovoltaik: Die Dachdämmung läuft über KfW/BAFA, die PV-Anlage über eigene Wege (u. a. Nullsteuersatz auf die Anlage, Einspeisevergütung). Beides in einem Zug spart Gerüst und Bauzeit doppelt. SSR plant das Dach so, dass Dämmung förderfähig ist und die PV mitgedacht wird — und begleitet den Förderweg von der Beratung bis zur Auszahlung.
Häufige Fragen
Ja, sofern das Dach energetisch gedämmt wird und einen geforderten U-Wert erreicht. Dann greifen KfW 261 (bis 45 %), die BAFA-Einzelmaßnahme (15 % + 5 % iSFP) oder der Steuerbonus §35c (20 %). Eine reine Neueindeckung ohne Dämmung ist in der Regel nicht energetisch förderfähig.
Dieselben wie die Fassade, weil das Dach zur Gebäudehülle zählt: KfW 261 als Kredit mit Tilgungszuschuss zum Effizienzhaus, die BAFA-Einzelmaßnahme BEG EM als Direktzuschuss auf die Gebäudehülle und der Steuerbonus §35c EStG als Alternative über drei Jahre.
Die Förderung setzt einen geforderten U-Wert des Dachs voraus, der über eine ausreichende Dämmung (z. B. Aufsparrendämmung) erreicht wird. Die geforderte Dämmdicke wird über die Fachunternehmererklärung nachgewiesen.
Die Dachdämmung läuft über KfW/BAFA, die Photovoltaik über eigene Wege (u. a. Nullsteuersatz auf die Anlage und Einspeisevergütung). Beides lässt sich in einer Baustelle umsetzen und spart Gerüst und Bauzeit — die Förderwege bleiben getrennt.
Vor Baubeginn. Reihenfolge: Energieberatung/iSFP, Antrag bei BAFA oder KfW, Zusage abwarten, dann bauen, dann Nachweise einreichen. Wer zuerst baut, verliert die Förderung.